Recht der Versicherungsaufsicht

Als Versicherungsaufsicht bezeichnet man die staatliche Aufsicht über Versicherungsunternehmen. Sie ist Teil der Finanzmarktaufsicht.

 

Die Versicherungsaufsicht ist der Allfinanzaufsichtsbehörde Bundesantsalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bzw. den Landesaufsichtsbehörden anvertraut.

 

BaFin und Landesaufsichtsbehörden überwachen die Versicherungsunternehmen auf der Grundlage des Versicherungsufsichtsgesetzes (VAG), § 1 a BAFinBefugV i.V.m. § 320 - § 325 VAG.

 

Versicherungsunternehmen bedürfen zur Aufnahme und Aufrechterhaltung ihrer Geschaftstätigkeit ebenfalls der Zustimmung der BaFin. Der Aufsicht unterliegen Erstversicherungsunternehmen mit Inbegriffen der Sterbe- und Pessionskassen, Rückversicherungsunternehmen, Holdinggesellschaften, sowie Sicherungs- und Pensionsfonds. Davon ausgenommen sind Versicherer, die nur in einem einzigen Bundesland  tätig sind. Diese unterliegen der Aufsicht der zuständigen Landesaufsichtsbehörde. Die Aufsicht beinhaltet vor allem die Überwachung der Bedeckung des Sicherungsvermögen & der Solvabilität,  um die Erfüllbarkeit der abgeschlossenen Verträge zu gewährleisten. Darüber hinaus überwacht die BaFin ganz allg. die Einhaltung aller Gesetze, die für den Betrieb von Versicherungsgeschäften gelten. Ebenfalls nimmt sie die Rechtsaufsicht über Niederlassungen bzw. Dienstleister aus dem EWR wahr.

 

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