Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU)

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) beurteilt die Fahreignung des Antragstellers. Im Volksmund mit dem herabsetzenden Begriff „Idiotentest“ belegt, lautet die gesetzliche Bezeichnung „Begutachtung der Fahreignung“.

 

§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt die Erteilung einer Fahrerlaubnis, § 3 StVG die Entziehung. Ein Bewerber für eine Fahrerlaubnis muss – neben anderen Anforderungen wie Mindestalter usw. – zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein.

 

Geeignet ist nach dieser Definition, wer die notwendigen körperlichen & geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder Strafgesetze verstoßen hat, vgl. § 2 IV StVG. Begründen Tatsachen (Verkehrsauffälligkeiten, körperliche oder geistige Mängel) Bedenken gegen die Eignung, kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung beigebracht wird, vgl. § 2 VIII StVG.

 

Ist jemand ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis.

 

Das Bundesministerium für Verkehr ist durch § 6 StVG ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen, die die Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, die Beurteilung der Eignung durch Gutachten und die Feststellung und Überprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde regeln. Diese Anforderungen sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) detailliert in § 11 FeV (Eignung), § 13 FeV (Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematiken) und § 14 FeV (Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel) beschrieben. Auf der Basis der Verordnung fordert die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU und legt die jeweilige Fragestellung für die Untersuchung fest. Die Auswahl der Begutachtungsstelle (etwa TÜV, DEKRA, etc.) dabei durch den Bewerber.

 

Für alle Fragen rund um das Thema MPU stehe ich Ihnen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite. Gerade hier profitieren Sie von meiner Erfahrung, da ich schon zahlreiche Leute in dieser Problematik beraten und begleitet habe und daher Ihnen aus praktischer Sicht viel zum Vorgehen und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten mitteilen kann.


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