Reparatur Kfz - Totalschaden und 130% Grenze

Früher unterschied man zwischen "technischem" & "wirtschaftlichen" Totalschaden. Durch die Entwicklung in der Karosserie- Reparatur ist ein "technischer" Totalschaden heute eher selten. Man kann heute - technisch gesehen - praktisch alles reparieren.

 

Ein "wirtschaftlicher" Totalschaden liegt dagegen häufiger vor. Dies etwa dann, wenn der Wiederbeschaffungswert, also der Wert, den Sie selbst für ein gleichwertiges Kfz bei einem als seriös bekannten Händler incl. MwSt. zahlen müßten niedriger ist als die brutto Reparaturkosten incl. MWSt plus Minderwert.

 

Bei der 130% – Regelung handelt es sich um eine Sonderregelung bei der Schadensabwicklung durch die hauseigene Kfz-Versicherung. Grob geht es hierbei darum, inwieweit ein Fahrzeug reparaturwürdig ist, d.h. ob sich eine Reparatur überhaupt noch lohnt. Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht die Versicherung immer dann, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des Fahrzeuges überschreiten. Um dem Missbrauch dieser Regel vorzubeugen, gibt es diverse Rahmenbedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Schadensregulierung nach dieser 130 % – Regelung zu gewährleisten.


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