Verkehrszentralregister

Das Punktesystem aus Flensburg dient der Verkehrserziehung. Für zahlreiche Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gibt es besondere Maßnahmen wie beispielsweise BußgelderFahrverbote und auch Punkte in Flensburg. Das Bewertungssystem erlebte vor einiger Zeit eine Änderung. Das System aus Flensburg sieht 8 Punkte vor. Derjenige Verkehrsteilnehmer, der diese Maximalanzahl erreicht, muss in der Regel mit dem Führerscheinentzug rechnen.

 

Sollte also ein Verkehrsteilnehmer 1 bis 3 Punkte in Flensburg gesammelt haben, folgt eine Vormerkung. Hierbei hat der Fahrer noch keine Folgen zu erwarten. Jedoch sollte er besser aufpassen und die Straßenverkehrsordnung (StVO) ganz genau beachten, damit sich nicht mehr Punkte in Flensburg ansammeln.

 

 

Haben Sie jedoch 4 oder 5 Punkte auf Ihrem "Konto", müssen Sie mit einer kostenpflichten Ermahnung rechnen. Diese erfolgt schriftlich & enthält Gebühren für den Versand. Zudem weist das KBA den Fahrer auf das freiwillige Fahreignungsseminar hin.

 

Dieses beschreibt die Möglichkeit, einen Punkt in Flensburg abzubauen. Das Seminar können Pkw-Fahrer jedoch nur besuchen, wenn sie in den letzten fünf Jahren noch keines absolviert haben. Zusätzlich baut die Teilnahme lediglich einen Punkt in Flensburg ab. Diese Möglichkeit besteht nur bis zum Besitz von maximal 5 Punkten auf dem Punktekonto in Flensburg.

 

Auf die Ermahnung folgt die Verwarnung. Auch diesen Brief erhalten Verkehrssünder schriftlich, weshalb er wiederum mit Kosten verknüpft ist. Zudem informiert das KBA über die Möglichkeit des Fahreignungsseminars, welches aber bei der Punktzahl von 6 & 7 keinen zusätzlichen Punkt mehr abbaut. Jedoch können Sie trotzdem daran teilnehmen, um den guten Willen zu zeigen, sich bessern zu wollen.

 

Der Führerscheinentzug infolge der Punkte folgt bei 8 Punkten. Erreichen Sie 8 Punkte in Flensburg handelt es sich nicht (!) um ein Fahrverbot. Sie müssen die Erlaubnis, ein Fahrzeug bedienen zu dürfen, abgeben. Die Fahrerlaubnis ist erst dann wieder zu erlangen, wenn der jeweilige Fahrer einen schriftlichen Antrag stellt. Dieser kann jedoch frühestens in 6 Monaten beantragt werden. In diesem Zeitraum gibt es nämlich eine Sperrfrist, die je nach Schwere der Tat auch länger als 6 Monate andauern kann.

 

Ist das in Flensburg geregelte Punktekonto dennoch zu hoch, können Sie außerdem auf die Verjährung hoffen. Die Verjährung definiert einen Zeitpunkt, ab dem die Punkte in Flensburg in Ihrer Akte gelöscht werden. Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen, die einen Punkt nach sich zieht, verjährt dieser nach zweieinhalb Jahren. Taten mit 2 Punkten sind nach fünf Jahren vom Punktekonto gelöscht, Straftaten mit 3 Punkten nach zehn Jahren. Die Tilgungsfristen löschen also Punkte, um den Führerschein nicht langfristig zu gefährden.


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