Urlaub bzw. Urlaubsanspruch

Urlaub ist bei einem Arbeitsverhältnis der Zeitraum, in dem ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeitspflicht zur Erbringung von Arbeitsleistungen befreit ist. Der Erholungsurlaub ist dabei die häufigste Form des gesetzlich geregelten Urlaubs. Der Erholungsurlaub hat den Zweck, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung & Freizeit zu verfügen.

 

§ 3 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) geht dabei grds. von einem Urlaub in Höhe von 24 Werktagen aus. Da auch der Samstag als Werktag zählt, aber zumeist nur fünf Tage pro Woche gearbeitet wird, ergibt dies zumeist faktisch 20 Arbeitstage. Wer also weniger als 6 Tage pro Woche arbeitet, erhält einen entsprechenden anteiligen Anspruch, mithin bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage, so dass dies vier Wochen Urlaub ergibt. Für jugendliche Arbeitnehmer beträgt der gesetzliche Mindesturlaub nach § 19 JArbSchG je nach Alter 25–30 Werktage. Schwerbehinderte bekommen gem. § 125 SGB IX einen Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen.

 

Tatsächlich haben die meisten deutschen Arbeitnehmer heute einen Urlaubsanspruch von etwa 30 Tagen pro Jahr – das heißt ca. 6 Wochen – der durch Tarifvertrag oder einen Individualarbeitsvertrag geregelt ist.

 

Streitigkeiten bestehen nicht selten darüber, wenn der Arbeitnehmer einen Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt nehmen will, der Arbeitgeber diesen aber nicht gewähren will, weil bspw. durch bereits genommene Urlaube der Kollegen Personalnotsand herrschen würde. Der Arbeitgeber hat grds. Urlaubswünsche zu berücksichtigen, kann aber u.U. dann auf Grund von betrieblichen Interessen dem Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt den Urlaub zu diesem Zeitpunkt verweigern.

 

Ebenso ist ein häufiges Thema die Urlaubsabgeltung, wonach Urlaub grds. nur dann in Geld zu vergüten ist, wenn der Urlaub auf Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, vgl. § 7 IV BUrlG. Problematisch kann auch oft die Urlaubssituation sein, wenn ein Arbeitnehmer noch Resturlaub hat und in einen neuen Betrieb wechselt.


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