IHR RECHTSANWALT FÜR VERsicherungsrecht IN MÜNCHEN

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Das Versicherungsrecht ist eine Rechtsmaterie, die als unselbständiger Teil des Handels- & bürgerlichen Rechts die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt.

 

Das Versicherungsrecht versteht sich als Regulierung der Beziehungen der Risikogemeinschaft zur Absicherung von Schäden.

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