NAchmieter

Ein Nachmieter ist ein Mieter, der eine freiwerdende oder freigewordene Mietwohnung übernimmt.

 

Hierbei kann der Mieter einen Nachmieter vorschlagen, dieser muss aber natürlich nicht vom Vermieter akzeptiert werden. Ob ein solcher Nachmieter akzeptiert wird und ob der in den bestehenden Mietvertrag eintritt oder einen neuen Vertrag abschließen muss, ist letztendlich Verhandlungssache und unterliegt der Privatautonomie.

 

Das Vorschlagen eines Nachmieters geschieht im Grunde genommen im Interesse des Mieters, da dieser dem Nachmieter gegen eine Ablösezahlung in die Mietsache eingebrachte Einbauten bzw. Einrichtungsgegenstände des Mieters überlassen will oder der Nachmieter das Mietverhältnis vor dem Ende der Laufzeit des Mietvertrages mit dem Mieter weiterführen will und somit auch die dem Vermieter geschuldete Miete zahlt und somit das Mietverhältnis des alten Mieters quasi "übernimmt".

 

Mieter sind in der Regel vertraglich verpflichtet, im Interesse des Vermieters Miet- oder Kaufinteressenten die Wohnung besichtigen zu lassen. Dabei muss er ihm unbekannte Personen allerdings nicht in die Wohnung lassen, sondern ist berechtigt, sich den Personalausweis vorlegen zu lassen.

 

Häufiger Streitpunkt zwischen dem Vermieter und ausziehenden Mieter ist, dass der Mieter seine Einrichtungsgegenstände weiterveräußern will und hierfür auch einen potenziellen neuen Mieter hierfür gefunden hat. Der Vermieter bevorzugt jedoch einen anderen potenziellen Mieter, der nicht bereit ist, die Einrichtungsgegenstände zu übernehmen. Hierbei trifft den Vermieter grds. keine Pflicht sich für den vom ausziehenden Mieter vorgeschlagenen neuen Mieter zu entscheiden. V.a. aber macht sich der Vermieter durch seine Entscheidung auch nicht gegenüber dem ausziehenden Mieter, der nunmehr keine Ablöse erzielen kann, schadensersatzpflichtig. Nicht auszuschließen ist jedoch, dass dies auf Grund gewisser Verhaltensweisen auch anders gelagert sein kann.

 

Um das Thema der Nachmieter ranken sich viele Gerüchte und Mythen. Gerade wenn es um die Übernahme der Renovierungsbedürftigkeit oder dem Anstrich der vom alten Mieter getätigten Wandfarbe geht. Sollten Sie hierzu oder zu anderen Dingen, die den Themenkomplex Nachmieter betreffen Fragen haben, helfe ich Ihnen jederzeit herzlichst gerne!


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