Maklerprovision

Die Maklerprovision bzw. auch Courtage genannt, ist eine Gebühr, die Immobilienmakler erhalten, wenn sie eine Immobilie erfolgreich an den Interessenten vermittelt haben, was dann der Fall ist, wenn der Miet- oder Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Es ist somit erfolgsabhängiges Honorar. Ob der Makler hierfür großen Aufwand hatte und wie lange er dafür gebraucht hat, ist für die Höhe der Provision nicht weiter relevant.

 

Eine Maklerprovision entfällt, wenn der Makler eine Sozialwohnung vermittelt hat oder wenn er gleichzeitig Vormieter, Vermieter oder Verwalter der Wohnung ist. Auch bei verwandtschaftlichen Verhältnissen zum Vermieter kann eine Maklerprovision kritisch sein.

 

Zwischen Eigentümer oder Interessent & dem Makler besteht ein Vertrag auf Grundlage des § 652 BGB. Dabei gibt es keine Formvorschrift, er kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Ebenso ist ein konkludenter Vertragsschluss denkbar, d.h. durch schlüssiges Verhalten.

 

Maklerprovision bei Mietimmobilien

Bei der Vermittlung von Mietimmobilien darf die Maklerprovision gemäß § 3 WoVermRG nicht mehr als zwei Netto-Monatskaltmieten zzgl. USt. betragen. Grds. gilt nach dem Bestellerprinzip, wer den Makler beauftragt, muss auch für die Provision aufkommen. Im Gewerbebereich übernimmt ebenfalls meist der Vermieter die Zahlung der Maklerprovision. Wird ein Makler beauftragt, muss ein schriftlicher oder mündlicher Vertrag zwischen Makler und Interessent geschlossen werden.

 

Kaufimmobilien: Großer Spielraum für den Makler

Bei der Vermittlung von Kaufimmobilien ist die Höhe der Maklerprovision nicht gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel gilt die jeweilige „ortsübliche Courtage“, die bei privaten Immobilienverkäufen in Deutschland meist zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises liegt. Zwischen den verschiedenen Regionen Deutschlands können die Maklerprovisionen teils gravierende Unterschiede aufweisen. Wer die Maklerprovision bezahlt, ist ebenfalls regional bedingt. Oftmals tragen Käufer oder der Verkäufer den Betrag allein, in den meisten deutschen Bundesländern wird die Provision zu gleichen oder unterschiedlichen Sätzen zwischen den Vertragsparteien geteilt. In Einzelfällen können Immobilienkäufer die Höhe der Maklerprovision verhandeln. Im gewerblichen Immobilienhandel kann die Maklerprovision frei verhandelt werden. Sobald der Kaufvertrag von einem Notar beurkundet wurde, ist die Maklerprovision fällig. Dabei werden keine Nebenkosten, etwa für Notar, Grundbuchamt, Grunderwerbssteuer und Finanzierungskosten, berücksichtigt.


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