Sixt Leasing - Widerruf & Leasingraten

Alle mit einer Autobankfinanzierung können die Möglichkeit eines dauerhaften Widerrufsrechts ausüben. Hierbei ist es besonders lukrativ, wenn der Autokredit nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurde. Als betroffener Verbraucher können Sie Ihr Fahrzeug zurückgeben und sämtliche bisher gezahlten Raten zurückerhalten. Nach der aktuellen Gesetzeslage liegt der Vorteil des Widerrufs in der nicht anfallenden Nutzungsentschädigung für die bereits abgefahrenen Kilometer.

 

Die Sixt Leasing SE belehrte hierbei ihre Kunden bei Abschluss von Leasingverträgen nicht ordnungsgemäß über deren Rechte.

 

Die Folge hieraus ist, dass Verbraucher ihren Leasingvertrag auch nach vielen Jahren noch widerrufen und die geleisteten Leasingraten zurückverlangen können. Die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung eines Leasingvertrages der Sixt Leasing SE wurde in einem aktuellen Urteil des Landgerichts München I vom 03.03.2021, Az. 2 O 11548/20 erst wieder bestätigt.

 

 

Dies ist kein Einzelurteil, da auch bereits die Berufungsinstanz, das OLG München, letztes Jahr in einem Urteil vom 18.06.2020, Az. 32 U 7119/19 die Fehlerhaftigkeit eines Sixt Leasingvertrages festgestellt hatte. Auch hierbei kam das Urteil zu dem Ergebnis, dass der Verbraucher im Falle des wirksamen Widerrufs keinen Ersatz für die gefahren Kilometer und haftet nicht für Schäden am Fahrzeug oder gefahrene Mehrkilometer schuldet.


Sofern Sie meinen, dass Sie von dieser Problematik betroffen sind, berate ich Sie zu diesem Thema gerne. Sie können mich unter dem hier angezeigten Kontaktformular erreichen.